Archiv der Kategorie: Organisatorisches

Corona: Update zu den Regelungen bei unseren Präsenzveranstaltungen (Stand: 05.02.2022)

In Übereinstimmung mit den Vorschriften der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt hinsichtlich des Zutritts zu allen unseren vereinseigenen Präsenzveranstaltungen, also insbesondere am Clubspielabend und beim Jugendtraining, nach wie vor grundsätzlich die weithin als solche bekannte „2G plus“-Regelung, die in Berlin offiziell als „2G-Bedingung zuzüglich Test“ bezeichnet wird. Kurz und knapp ausgedrückt also: Geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet!

Neu ist infolge der Vierten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.02.2022, dass der Genesenenstatus nur noch eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten hat. Dafür sind jetzt neben den sogenannten „geboosterten“ Personen, die bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben, auch vollständig geimpfte und genesene Personen von der Testpflicht befreit, deren letzte Impfung oder deren Testnachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt. Es wird aber eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden einzelnen appelliert, sich zum Schutz aller anwesenden Vereinsmitglieder und Gäste vor einem Besuch unserer Präsenzveranstaltungen in jedem Fall einem Corona-Test zu unterziehen.

Die nach der „2G plus“-Regelung erforderliche negative Testung ist durch das Testergebnis eines Point of Care (PoC)-Antigen-Tests (sogenannter „Schnelltest“) vor nicht mehr als 24 Stunden oder eines PCR-Tests vor nicht mehr als 48 Stunden nachzuweisen. Als freiwillige Testung wird alternativ zu einem Test bei einer offiziellen Teststelle natürlich auch die Durchführung eines Tests zur Selbstanwendung im privaten Rahmen gerne gesehen. Von einer Testpflicht ausgenommen sind zudem Kinder unter sechs Jahren.

Einlass wird ausschließlich folgenden Personen gewährt (Nachweis erforderlich):

  1. Negativ getestete vollständig geimpfte Personen (letzte erforderliche Impfung vor mindestens 14 Tagen)
  2. Negativ getestete genesene Personen (zusätzlich zum negativen Testergebnis eines Schnelltests oder eines PCR-Tests ist ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mehr als drei Monaten und eine Impfung oder ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mindestens 28 Tagen und nicht mehr als drei Monaten erforderlich)
  3. Vollständig geimpfte oder genesene Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben oder deren letzte Impfung oder deren Testnachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  4. Negativ getestete Personen unter 18 Jahren (anstelle des negativen Testergebnisses eines Schnelltests oder eines PCR-Tests genügt bei Kindern und Schüler/-innen eine regelmäßige Testung im Rahmen des Kita- bzw. Schulbesuchs, wobei ein gültiger Schülerausweis außerhalb der Ferien als Nachweis der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs gilt)
  5. Kinder unter sechs Jahren
  6. Mittels PCR-Test negativ getestete Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (ärztliche Bescheinigung der Impfunfähigkeit erforderlich)
  7. Negativ getestetes Personal der Veranstaltung (insbesondere unsere Trainer/-innen)

Bitte unbedingt beachten: Ein Nachweis der Impfung bzw. Genesung ist grundsätzlich nur mittels digital verifizierbarem Zertifikat (QR-Code) zulässig! Alternativ zur Integration in eine der gängigen Apps auf dem Smartphone kann auch ein Ausdruck des QR-Codes auf Papier vorgezeigt werden. Der gelbe Impfpass reicht jedoch nicht aus. Eine Ausnahme besteht lediglich für außerhalb der EU ausgestellte Impfzertifikate: Diese brauchen nicht digital verifizierbar sein, sofern der verabreichte Impfstoff einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff entspricht.

Einlass erhält in jedem Fall jedoch nur, wer keine Symptome aufweist, die auf eine COVID-19-Erkrankung im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen. Zudem muss außerhalb der Sportausübung, also sofern nicht am Brett Schach gespielt wird, von allen anwesenden Personen grundsätzlich die gesamte Zeit über eine Gesichtsmaske getragen werden. Insoweit wird dringend eine FFP2-Maske empfohlen, die in unserer Clubspielstätte auch zum Selbstkostenpreis erhältlich ist.

Nach gegenwärtigem Stand gelten diese Bestimmungen zunächst bis einschließlich zum Freitag, 04.03.2022. Über künftige Änderungen wird weiterhin zeitnah auf unserer Webseite und gegebenenfalls auch per Newsletter informiert.

Corona: Update zu den Regelungen bei unseren Präsenzveranstaltungen (Stand: 25.01.2022)

In Übereinstimmung mit den Vorschriften der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt hinsichtlich des Zutritts zu allen unseren vereinseigenen Präsenzveranstaltungen, also insbesondere am Clubspielabend und beim Jugendtraining, nach wie vor grundsätzlich die weithin als solche bekannte „2G plus“-Regelung, die in Berlin offiziell als „2G-Bedingung zuzüglich Test“ bezeichnet wird. Kurz und knapp ausgedrückt also: Geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet!

Neu ist infolge der Dritten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18.01.2022 lediglich, dass sogenannte „geboosterte“ Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der Testpflicht befreit sind. Der Vorstand wollte sich insoweit nicht zu einer strengeren Regelung als der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen durchringen. Es wird aber eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden einzelnen appelliert, sich zum Schutz aller anwesenden Vereinsmitglieder und Gäste vor einem Besuch unserer Präsenzveranstaltungen in jedem Fall einem Corona-Test zu unterziehen.

Die nach der „2G plus“-Regelung erforderliche negative Testung ist durch das Testergebnis eines Point of Care (PoC)-Antigen-Tests (sogenannter „Schnelltest“) vor nicht mehr als 24 Stunden oder eines PCR-Tests vor nicht mehr als 48 Stunden nachzuweisen. Als freiwillige Testung einer „geboosterten“ Person wird alternativ zu einem Test bei einer offiziellen Teststelle natürlich auch die Durchführung eines Tests zur Selbstanwendung im privaten Rahmen gerne gesehen. Von einer Testpflicht ausgenommen sind zudem Kinder unter sechs Jahren.

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Freitag, 3. Dezember 2021: Schnellschach unter 2G+

 

Der Aufforderung via Rundmail und Homepagebeitrag des 1. Vorsitzenden Kai-Gerrit Venske zur Teilnahme am Schnellschachturnier folgten weitere fünf Spieler. So ergab sich ein fünfrundiges Rutschsystem „Jeder gegen Jeden“. Hier siegte ohne Punktverlust Josef (5/5) souverän vor Thorsten (3,5/5), Ingo (2,5/5), Kai und Greg (je 2/5) sowie Huy (0/5), der ob seiner deutlichen spielerischen Fortschritte viel Lob einheimste.

Insgeheim gab es vielleicht die Hoffnung, dass etwas mehr Spieler:innen teilnehmen würden, aber die Coronalage, das Wetter bzw. andere vorweihnachtliche Aktivitäten mögen den einen oder die andere vom Kommen abgehalten haben. Am Ende des Turniers ergab ein kurzes Meinungsbild, dass im Jahr 2022 zunächst keine Meisterschaftswettbewerbe für möglich erachtet werden, aber am Präsenzbetrieb unter 2G bzw. 2G+ aus sozialen Erwägungen festgehalten werden könnte. Wie bereits angekündigt wird der Vorstand hierzu am kommenden Dienstag tagen und Beschlüsse fassen.

Es ist aber auch durchaus möglich, dass uns die Liveübertragungen der spannenden, bis 21 Uhr andauernden 6. Partie des laufenden WM-Matches zusätzliche Mitspieler:innen gekostet haben!? Das wäre ein – zumindest aus schachlicher Sicht – mehr als nachvollziehbarer Grund! Zum Abschluss des Abends jedenfalls analysierten die verbliebenen Spieler vor Ort noch die erste entschiedene Partie des WM-Kampfes zwischen Magnus Carlsen und Jan Nepomnjaschtschi. Der amtierende Weltmeister hatte seinen Herausforderer in einer Seeschlange von 136 Zügen – und damit der längsten jemals gespielten WM-Partie – schlussendlich zur Aufgabe gezwungen.


 

Foto: CG

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Corona: Jetzt erweiterte 2G-Bedingung

Infolge der Elften Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt in Berlin seit vergangenem Samstag eine erweiterte 2G-Regelung. Dies bedeutet für uns, dass bei den Veranstaltungen des Vereins zusätzlich zu der erst kürzlich veröffentlichten 2G-Bedingung grundsätzlich alle Personen, also auch Geimpfte und Genesene (2G plus), mittels eines Point of Care (PoC)-Antigen-Tests (sogenannter „Schnelltest“) vor nicht mehr als 24 Stunden oder eines PCR-Tests vor nicht mehr als 48 Stunden negativ getestet sein müssen. Davon ausgenommen sind lediglich Kinder unter sechs Jahren.

Einlass wird demnach ausschließlich folgenden Personen gewährt (Nachweis erforderlich):

  1. Negativ getestete vollständig geimpfte Personen (letzte erforderliche Impfung vor mindestens 14 Tagen)
  2. Negativ getestete genesene Personen (zusätzlich zum negativen Testergebnis eines Schnelltests oder eines PCR-Tests ist ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mehr als sechs Monaten und eine Impfung vor mindestens 14 Tagen oder ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mindestens 28 Tagen und nicht mehr als sechs Monaten erforderlich)
  3. Negativ getestete Personen unter 18 Jahren (anstelle des negativen Testergebnisses eines Schnelltests oder eines PCR-Tests genügt bei Kindern und Schüler/-innen eine regelmäßige Testung im Rahmen des Kita- bzw. Schulbesuchs, wobei ein gültiger Schülerausweis als Nachweis der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs gilt)
  4. Kinder unter sechs Jahren
  5. Mittels PCR-Test negativ getestete Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (ärztliche Bescheinigung der Impfunfähigkeit erforderlich)
  6. Negativ getestetes Personal der Veranstaltung (insbesondere unsere Trainer/-innen)

Bitte unbedingt beachten: Ein Nachweis der Impfung bzw. Genesung ist grundsätzlich nur mittels digital verifizierbarem Zertifikat (QR-Code) zulässig! Alternativ zur Integration in eine der gängigen Apps auf dem Smartphone kann auch ein Ausdruck des QR-Codes auf Papier vorgezeigt werden. Der gelbe Impfpass reicht  jedoch nicht aus. Eine Ausnahme besteht lediglich für außerhalb der EU ausgestellte Impfzertifikate: Diese brauchen nicht digital verifizierbar sein, sofern der verabreichte Impfstoff einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff entspricht. Die zuvor insoweit erforderliche nachträgliche Ausstellung eines deutschen Impfzertifikats ist nun also entbehrlich.

Einlass erhält in jedem Fall jedoch nur, wer keine Symptome aufweist, die auf eine COVID-19-Erkrankung im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen.

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Corona: Einzelheiten zur jetzt geltenden 2G-Bedingung

Im Hinblick auf die immer weiter steigenden Inzidenzzahlen hatte der Vorstand auf seiner letzten Vorstandssitzung am 03.11.2021 zum besseren Schutz seiner Mitglieder und Gäste vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen, ab Beginn des neuen Jahres alle Veranstaltungen des Vereins unter der — bei Beschlussfassung noch optionalen — 2G-Bedingung durchzuführen. Wie erst kürzlich in einem Newsbeitrag auf dieser Webseite kommuniziert wurde, ist uns der Berliner Senat allerdings zuvorgekommen: Durch die Zehnte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die 2G-Bedingung für uns bereits ab dem 15.11.2021 verpflichtend geworden.

Daher soll an dieser Stelle nun über die Einzelheiten der 2G-Bedingung informiert werden:

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