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Einladung zur Jahreshauptverhandlung am 17.06.2022

Liebe Mitglieder,

per Download als PDF-Datei erhaltet Ihr/erhalten Sie hier die offizielle Einladung zu unserer Jahreshauptversammlung am 17. Juni (19:30 Uhr) im Haus am Lietzensee und dem davor stattfindenden Grillfest, zu dem man bereits ab 16:30 Uhr vorbeischauen kann (die Einladung ist zudem nachstehend nochmals in Textform wiedergegeben).

Wir würden uns sehr freuen, Dich/Sie dabei begrüßen zu können!

Im Namen des Vorstands

Kai-Gerrit Venske

1. Vorsitzender

 


Einladung zur Jahreshauptversammlung am 17.06.2022 um 19:30 Uhr in Textform:

 

Liebe Mitglieder des SC Weisse Dame e.V.,

hiermit lade ich im Namen des Vorstands herzlich zu unserer diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung in das Haus am Lietzensee, Herbartstr. 25, 14057 Berlin, ein. Die diesjährige Mitgliederversammlung findet ausschließlich analog statt. Pandemiebedingte Zugangsbeschränkungen bestehen nicht; es wird aber begrüßt, wenn auf freiwilliger Basis zuvor ein (Selbst-) Test erfolgen würde.

Das Jahr seit der letzten ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung war erfreulicherweise nicht nur von Corona-Einschränkungen, wohl aber mindestens von deren Nachwirkungen geprägt. Erfreulich war, dass sich neben der wie gehabt herausragenden Kinder- und Jugendarbeit auch der externe und auch interne Spielbetrieb für das Erwachsenenschach wieder aufnehmen ließen und dass uns zumindest das Haus am Lietzensee wieder als verlässlicher Anlaufort zur Verfügung steht.

Alles Weitere wird man dann den Berichten, die im Vorfeld der Sitzung versandt werden sollen, bzw. im Rahmen der Aussprachen zu den Berichten entnehmen können.

Nach all den pandemiebedingten Einschränkungen möchten wir die Jahreshauptversammlung in diesem Jahr zur Feier des Wiedersehens, aber auch mit Blick auf das im letzten Jahr quasi ausgefallene 70-jährige Vereinsjubiläum, mit einem GRILLFEST im Garten verbinden. Dieses soll ab 16:30 Uhr beginnen und dann sozusagen nahtlos um 19:30 Uhr in die Mitgliederversammlung münden.

Diese soll mit folgender Tagesordnung stattfinden:

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Info zu Anträgen für die Jahreshauptversammlung

Liebe Mitglieder,

unsere diesjährige Jahreshauptversammlung wird am 17.06.22 im Haus am Lietzensee stattfinden. Eine Einladung mit Tagesordnung und weitere Informationen, auch rund um das zuvor geplante Grillfest, folgen zeitnah.

Anträge für die Jahreshauptversammlung sind bitte bis zum 16.5.22 an die Mailadresse 1.vorsitzender@sc-weisse-dame.de zu richten (darüber hinaus besteht noch in gewissem Maße die Möglichkeit von Spontananträgen innerhalb der JHV).

Vielen Dank!

Mit besten Grüßen
Kai-Gerrit Venske
1. Vorsitzender

Update zu den Corona-Regelungen: Wegfall der Einlassbeschränkungen (Stand: 01.04.2022)

Aktueller Hinweis (Stand: 16.02.2021)

Nach dem Außerkrafttreten der Berliner Corona-Verordnung gelten seit dem 13. Februar 2023 keine berlinspezifischen Corona-Maßnahmen mehr. Damit sind auch sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen in unserem Verein entfallen.

 

 


Ursprünglicher Bericht vom 6. April 2022

 

Mit Wirkung zum 01.04.2022 ist die Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung abgelöst worden. Mit dieser Verordnung sind sämtliche Einschränkungen entfallen, die aufgrund der vom Senat im Hinblick auf die Corona-Pandemie zuvor erlassenen Regelungen für die Sportausübung galten. Dies gilt jedenfalls, solange es in Berlin nicht aufgrund der sogenannten Hotspot-Regelung zu einer erneuten Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen kommt, und hat für uns folgende Auswirkungen:

 

1. Interner Spielbetrieb bzw. vereinseigene Präsenzveranstaltungen

Zwar wäre für unseren Verein somit eine Rückkehr zum normalen Sport- und Veranstaltungsbetrieb möglich. Der Gesetzgeber hat jedoch mit der Neuregelung eine Wertung vorgenommen, die stärker auf die Eigenverantwortlichkeit der Bevölkerung vertraut. Dieser Verantwortung wollen wir uns stellen. Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Infektionslage erscheint es sinnvoll, bestimmte Schutzmaßnahmen auch nach dem Wegfall der rechtlichen Verpflichtung hierzu – auf freiwilliger Basis – fortzuführen.

Daher sind bei allen unseren vereinseigenen Präsenzveranstaltungen, also insbesondere an den Clubspielabenden und beim Jugendtraining, von allen anwesenden Besuchern folgende Schutzmaßnahmen zu beachten, die auch der Landessportbund Berlin in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport den Sporttreibenden weiterhin empfiehlt:

 

  • Allgemein empfohlene Basismaßnahmen zur Infektionsvorbeugung

– geeignete Händehygiene: regelmäßiges und gründliches Händewaschen oder Desinfektion

– Husten- und Niesetikette

  • Abstandsregelung

– nach Möglichkeit Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m zu allen anderen Personen

– Ausnahme: Abstandsregelung gilt nicht beim Gegenübersitzen während des Schachspiels

  • Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen

FFP2-Maske erforderlich (Alltags- oder medizinische Maske nicht ausreichend!)

– Kinder bis 14 Jahre: medizinische Maske ausreichend (bis 6 Jahre keine Maskenpflicht)

– Ausnahme: Maskenpflicht gilt nicht am festen Platz sowie beim Essen und Trinken

 

Um allen unseren Vereinsmitgliedern wieder eine Teilnahme an unseren Präsenzveranstaltungen zu ermöglichen, haben wir uns im Gegenzug bewusst dafür entschieden, künftig auf Einlassbeschränkungen grundsätzlich – soweit im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung gilt, werden wir darauf an geeigneter Stelle gesondert hinweisen – gänzlich zu verzichten. Es gilt also keine 2G- und auch keine 3G-Bedingung mehr. Jedoch werden alle Besucher unserer Veranstaltungen gebeten, sich – auf freiwilliger Basis – auch weiterhin testen zu lassen bzw. selbst zu testen. Auch gibt es insoweit noch eine Ausnahme: Personen mit typischen Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen (insbesondere Fieber und trockener Husten), erhalten weiterhin keinen Einlass in unsere Räumlichkeiten!

Update zu den Corona-Regelungen: Wegfall der Einlassbeschränkungen (Stand: 01.04.2022) weiterlesen

Corona: Update zu den Regelungen bei unseren Präsenzveranstaltungen (Stand: 05.02.2022)

In Übereinstimmung mit den Vorschriften der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt hinsichtlich des Zutritts zu allen unseren vereinseigenen Präsenzveranstaltungen, also insbesondere am Clubspielabend und beim Jugendtraining, nach wie vor grundsätzlich die weithin als solche bekannte „2G plus“-Regelung, die in Berlin offiziell als „2G-Bedingung zuzüglich Test“ bezeichnet wird. Kurz und knapp ausgedrückt also: Geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet!

Neu ist infolge der Vierten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.02.2022, dass der Genesenenstatus nur noch eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten hat. Dafür sind jetzt neben den sogenannten „geboosterten“ Personen, die bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben, auch vollständig geimpfte und genesene Personen von der Testpflicht befreit, deren letzte Impfung oder deren Testnachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt. Es wird aber eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden einzelnen appelliert, sich zum Schutz aller anwesenden Vereinsmitglieder und Gäste vor einem Besuch unserer Präsenzveranstaltungen in jedem Fall einem Corona-Test zu unterziehen.

Die nach der „2G plus“-Regelung erforderliche negative Testung ist durch das Testergebnis eines Point of Care (PoC)-Antigen-Tests (sogenannter „Schnelltest“) vor nicht mehr als 24 Stunden oder eines PCR-Tests vor nicht mehr als 48 Stunden nachzuweisen. Als freiwillige Testung wird alternativ zu einem Test bei einer offiziellen Teststelle natürlich auch die Durchführung eines Tests zur Selbstanwendung im privaten Rahmen gerne gesehen. Von einer Testpflicht ausgenommen sind zudem Kinder unter sechs Jahren.

Einlass wird ausschließlich folgenden Personen gewährt (Nachweis erforderlich):

  1. Negativ getestete vollständig geimpfte Personen (letzte erforderliche Impfung vor mindestens 14 Tagen)
  2. Negativ getestete genesene Personen (zusätzlich zum negativen Testergebnis eines Schnelltests oder eines PCR-Tests ist ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mehr als drei Monaten und eine Impfung oder ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mindestens 28 Tagen und nicht mehr als drei Monaten erforderlich)
  3. Vollständig geimpfte oder genesene Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben oder deren letzte Impfung oder deren Testnachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  4. Negativ getestete Personen unter 18 Jahren (anstelle des negativen Testergebnisses eines Schnelltests oder eines PCR-Tests genügt bei Kindern und Schüler/-innen eine regelmäßige Testung im Rahmen des Kita- bzw. Schulbesuchs, wobei ein gültiger Schülerausweis außerhalb der Ferien als Nachweis der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs gilt)
  5. Kinder unter sechs Jahren
  6. Mittels PCR-Test negativ getestete Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (ärztliche Bescheinigung der Impfunfähigkeit erforderlich)
  7. Negativ getestetes Personal der Veranstaltung (insbesondere unsere Trainer/-innen)

Bitte unbedingt beachten: Ein Nachweis der Impfung bzw. Genesung ist grundsätzlich nur mittels digital verifizierbarem Zertifikat (QR-Code) zulässig! Alternativ zur Integration in eine der gängigen Apps auf dem Smartphone kann auch ein Ausdruck des QR-Codes auf Papier vorgezeigt werden. Der gelbe Impfpass reicht jedoch nicht aus. Eine Ausnahme besteht lediglich für außerhalb der EU ausgestellte Impfzertifikate: Diese brauchen nicht digital verifizierbar sein, sofern der verabreichte Impfstoff einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff entspricht.

Einlass erhält in jedem Fall jedoch nur, wer keine Symptome aufweist, die auf eine COVID-19-Erkrankung im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen. Zudem muss außerhalb der Sportausübung, also sofern nicht am Brett Schach gespielt wird, von allen anwesenden Personen grundsätzlich die gesamte Zeit über eine Gesichtsmaske getragen werden. Insoweit wird dringend eine FFP2-Maske empfohlen, die in unserer Clubspielstätte auch zum Selbstkostenpreis erhältlich ist.

Nach gegenwärtigem Stand gelten diese Bestimmungen zunächst bis einschließlich zum Freitag, 04.03.2022. Über künftige Änderungen wird weiterhin zeitnah auf unserer Webseite und gegebenenfalls auch per Newsletter informiert.

Corona: Update zu den Regelungen bei unseren Präsenzveranstaltungen (Stand: 25.01.2022)

In Übereinstimmung mit den Vorschriften der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt hinsichtlich des Zutritts zu allen unseren vereinseigenen Präsenzveranstaltungen, also insbesondere am Clubspielabend und beim Jugendtraining, nach wie vor grundsätzlich die weithin als solche bekannte „2G plus“-Regelung, die in Berlin offiziell als „2G-Bedingung zuzüglich Test“ bezeichnet wird. Kurz und knapp ausgedrückt also: Geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet!

Neu ist infolge der Dritten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18.01.2022 lediglich, dass sogenannte „geboosterte“ Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der Testpflicht befreit sind. Der Vorstand wollte sich insoweit nicht zu einer strengeren Regelung als der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen durchringen. Es wird aber eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden einzelnen appelliert, sich zum Schutz aller anwesenden Vereinsmitglieder und Gäste vor einem Besuch unserer Präsenzveranstaltungen in jedem Fall einem Corona-Test zu unterziehen.

Die nach der „2G plus“-Regelung erforderliche negative Testung ist durch das Testergebnis eines Point of Care (PoC)-Antigen-Tests (sogenannter „Schnelltest“) vor nicht mehr als 24 Stunden oder eines PCR-Tests vor nicht mehr als 48 Stunden nachzuweisen. Als freiwillige Testung einer „geboosterten“ Person wird alternativ zu einem Test bei einer offiziellen Teststelle natürlich auch die Durchführung eines Tests zur Selbstanwendung im privaten Rahmen gerne gesehen. Von einer Testpflicht ausgenommen sind zudem Kinder unter sechs Jahren.

Corona: Update zu den Regelungen bei unseren Präsenzveranstaltungen (Stand: 25.01.2022) weiterlesen