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Corona: Update zu den Regelungen bei unseren Präsenzveranstaltungen (Stand: 05.02.2022)

In Übereinstimmung mit den Vorschriften der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt hinsichtlich des Zutritts zu allen unseren vereinseigenen Präsenzveranstaltungen, also insbesondere am Clubspielabend und beim Jugendtraining, nach wie vor grundsätzlich die weithin als solche bekannte „2G plus“-Regelung, die in Berlin offiziell als „2G-Bedingung zuzüglich Test“ bezeichnet wird. Kurz und knapp ausgedrückt also: Geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet!

Neu ist infolge der Vierten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.02.2022, dass der Genesenenstatus nur noch eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten hat. Dafür sind jetzt neben den sogenannten „geboosterten“ Personen, die bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben, auch vollständig geimpfte und genesene Personen von der Testpflicht befreit, deren letzte Impfung oder deren Testnachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt. Es wird aber eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden einzelnen appelliert, sich zum Schutz aller anwesenden Vereinsmitglieder und Gäste vor einem Besuch unserer Präsenzveranstaltungen in jedem Fall einem Corona-Test zu unterziehen.

Die nach der „2G plus“-Regelung erforderliche negative Testung ist durch das Testergebnis eines Point of Care (PoC)-Antigen-Tests (sogenannter „Schnelltest“) vor nicht mehr als 24 Stunden oder eines PCR-Tests vor nicht mehr als 48 Stunden nachzuweisen. Als freiwillige Testung wird alternativ zu einem Test bei einer offiziellen Teststelle natürlich auch die Durchführung eines Tests zur Selbstanwendung im privaten Rahmen gerne gesehen. Von einer Testpflicht ausgenommen sind zudem Kinder unter sechs Jahren.

Einlass wird ausschließlich folgenden Personen gewährt (Nachweis erforderlich):

  1. Negativ getestete vollständig geimpfte Personen (letzte erforderliche Impfung vor mindestens 14 Tagen)
  2. Negativ getestete genesene Personen (zusätzlich zum negativen Testergebnis eines Schnelltests oder eines PCR-Tests ist ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mehr als drei Monaten und eine Impfung oder ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mindestens 28 Tagen und nicht mehr als drei Monaten erforderlich)
  3. Vollständig geimpfte oder genesene Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben oder deren letzte Impfung oder deren Testnachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  4. Negativ getestete Personen unter 18 Jahren (anstelle des negativen Testergebnisses eines Schnelltests oder eines PCR-Tests genügt bei Kindern und Schüler/-innen eine regelmäßige Testung im Rahmen des Kita- bzw. Schulbesuchs, wobei ein gültiger Schülerausweis außerhalb der Ferien als Nachweis der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs gilt)
  5. Kinder unter sechs Jahren
  6. Mittels PCR-Test negativ getestete Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (ärztliche Bescheinigung der Impfunfähigkeit erforderlich)
  7. Negativ getestetes Personal der Veranstaltung (insbesondere unsere Trainer/-innen)

Bitte unbedingt beachten: Ein Nachweis der Impfung bzw. Genesung ist grundsätzlich nur mittels digital verifizierbarem Zertifikat (QR-Code) zulässig! Alternativ zur Integration in eine der gängigen Apps auf dem Smartphone kann auch ein Ausdruck des QR-Codes auf Papier vorgezeigt werden. Der gelbe Impfpass reicht jedoch nicht aus. Eine Ausnahme besteht lediglich für außerhalb der EU ausgestellte Impfzertifikate: Diese brauchen nicht digital verifizierbar sein, sofern der verabreichte Impfstoff einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff entspricht.

Einlass erhält in jedem Fall jedoch nur, wer keine Symptome aufweist, die auf eine COVID-19-Erkrankung im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen. Zudem muss außerhalb der Sportausübung, also sofern nicht am Brett Schach gespielt wird, von allen anwesenden Personen grundsätzlich die gesamte Zeit über eine Gesichtsmaske getragen werden. Insoweit wird dringend eine FFP2-Maske empfohlen, die in unserer Clubspielstätte auch zum Selbstkostenpreis erhältlich ist.

Nach gegenwärtigem Stand gelten diese Bestimmungen zunächst bis einschließlich zum Freitag, 04.03.2022. Über künftige Änderungen wird weiterhin zeitnah auf unserer Webseite und gegebenenfalls auch per Newsletter informiert.

Corona: Update zu den Regelungen bei unseren Präsenzveranstaltungen (Stand: 25.01.2022)

In Übereinstimmung mit den Vorschriften der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt hinsichtlich des Zutritts zu allen unseren vereinseigenen Präsenzveranstaltungen, also insbesondere am Clubspielabend und beim Jugendtraining, nach wie vor grundsätzlich die weithin als solche bekannte „2G plus“-Regelung, die in Berlin offiziell als „2G-Bedingung zuzüglich Test“ bezeichnet wird. Kurz und knapp ausgedrückt also: Geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet!

Neu ist infolge der Dritten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18.01.2022 lediglich, dass sogenannte „geboosterte“ Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der Testpflicht befreit sind. Der Vorstand wollte sich insoweit nicht zu einer strengeren Regelung als der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen durchringen. Es wird aber eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden einzelnen appelliert, sich zum Schutz aller anwesenden Vereinsmitglieder und Gäste vor einem Besuch unserer Präsenzveranstaltungen in jedem Fall einem Corona-Test zu unterziehen.

Die nach der „2G plus“-Regelung erforderliche negative Testung ist durch das Testergebnis eines Point of Care (PoC)-Antigen-Tests (sogenannter „Schnelltest“) vor nicht mehr als 24 Stunden oder eines PCR-Tests vor nicht mehr als 48 Stunden nachzuweisen. Als freiwillige Testung einer „geboosterten“ Person wird alternativ zu einem Test bei einer offiziellen Teststelle natürlich auch die Durchführung eines Tests zur Selbstanwendung im privaten Rahmen gerne gesehen. Von einer Testpflicht ausgenommen sind zudem Kinder unter sechs Jahren.

Corona: Update zu den Regelungen bei unseren Präsenzveranstaltungen (Stand: 25.01.2022) weiterlesen

Corona: Jetzt erweiterte 2G-Bedingung

Infolge der Elften Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt in Berlin seit vergangenem Samstag eine erweiterte 2G-Regelung. Dies bedeutet für uns, dass bei den Veranstaltungen des Vereins zusätzlich zu der erst kürzlich veröffentlichten 2G-Bedingung grundsätzlich alle Personen, also auch Geimpfte und Genesene (2G plus), mittels eines Point of Care (PoC)-Antigen-Tests (sogenannter „Schnelltest“) vor nicht mehr als 24 Stunden oder eines PCR-Tests vor nicht mehr als 48 Stunden negativ getestet sein müssen. Davon ausgenommen sind lediglich Kinder unter sechs Jahren.

Einlass wird demnach ausschließlich folgenden Personen gewährt (Nachweis erforderlich):

  1. Negativ getestete vollständig geimpfte Personen (letzte erforderliche Impfung vor mindestens 14 Tagen)
  2. Negativ getestete genesene Personen (zusätzlich zum negativen Testergebnis eines Schnelltests oder eines PCR-Tests ist ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mehr als sechs Monaten und eine Impfung vor mindestens 14 Tagen oder ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mindestens 28 Tagen und nicht mehr als sechs Monaten erforderlich)
  3. Negativ getestete Personen unter 18 Jahren (anstelle des negativen Testergebnisses eines Schnelltests oder eines PCR-Tests genügt bei Kindern und Schüler/-innen eine regelmäßige Testung im Rahmen des Kita- bzw. Schulbesuchs, wobei ein gültiger Schülerausweis als Nachweis der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs gilt)
  4. Kinder unter sechs Jahren
  5. Mittels PCR-Test negativ getestete Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (ärztliche Bescheinigung der Impfunfähigkeit erforderlich)
  6. Negativ getestetes Personal der Veranstaltung (insbesondere unsere Trainer/-innen)

Bitte unbedingt beachten: Ein Nachweis der Impfung bzw. Genesung ist grundsätzlich nur mittels digital verifizierbarem Zertifikat (QR-Code) zulässig! Alternativ zur Integration in eine der gängigen Apps auf dem Smartphone kann auch ein Ausdruck des QR-Codes auf Papier vorgezeigt werden. Der gelbe Impfpass reicht  jedoch nicht aus. Eine Ausnahme besteht lediglich für außerhalb der EU ausgestellte Impfzertifikate: Diese brauchen nicht digital verifizierbar sein, sofern der verabreichte Impfstoff einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff entspricht. Die zuvor insoweit erforderliche nachträgliche Ausstellung eines deutschen Impfzertifikats ist nun also entbehrlich.

Einlass erhält in jedem Fall jedoch nur, wer keine Symptome aufweist, die auf eine COVID-19-Erkrankung im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen.

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Neues Leben am Lietzensee oder: „Das Mittwochsfazit“ des neuen Ersten Vorsitzenden Kai-Gerrit Venske (aktualisiert)

BMM-Befragung endet am Donnerstag, 30. September 2021

„Aktuell befindet sich noch die Befragung zur BMM-Teilnahme im Umlauf, wobei ich darum bitte, sich umfänglich daran zu beteiligen. Bitte stellt euch sowohl als Spieler:in, Mannschaftsleiter:in als auch als Schiedsrichter:in zur Verfügung. Vielen Dank!“


 

„Hat jetzt den Hut auf …“ Der neue Erste Vorsitzende Kai-Gerrit Venske (Foto: Berthold Grochowski)

 

Liebe Mitglieder des SC Weisse Dame,

nachdem sich der von Heinz Uhl nach unserer Wahl beschworene weiße Rauch im Haus am Lietzensee verflüchtigt hat und die Sicht freier geworden ist, wird es, da nun mehr als ein Monat seit unserer außerordentlichen Mitgliederversammlung ins Land gegangen ist, Zeit für mich für eine erste Bestandsaufnahme und einen kleinen Ausblick auf die nächste Zeit.

Uwe Lazik und ich haben nunmehr als die Vorsitzenden des Vereins den Hut auf, was angesichts der vorherigen personellen Vakanz nicht nur für einiges Auf- und Durchatmen, sondern auch für neue Handlungsfähigkeit (und auch ein formales Fortbestehen unseres ansonsten in vielerlei Hinsicht als blühend zu bezeichnenden Vereins sowie die Vermeidung einer einstweiligen gerichtlichen Zwangsverwaltung) gesorgt hat. Dass sich das alles in der für uns ungewohnten Rolle bislang noch ganz machbar anfühlt, hängt jedoch in entscheidendem Maße damit zusammen, dass viele helfende Hände inner- und außerhalb des Vorstandes fleißig am Werke sind. Moderne Vereinsführung ist jedenfalls definitiv eine Teamaufgabe und Teamleistung und nur als solche zu stemmen.

Sehr erfreulich ist nicht nur, dass unsere Kinder- und Jugendabteilung unter unserem neuen Jugendwart Johannes Stöckel und vortrefflich angeleitet durch ein Trainer*innen-Team, für das hier Hendrik Möller, Claudia Münstermann und Thorsten Groß stellvertretend genannt seien, stetig anwächst und den einen oder anderen Baum ausreißt (man denke nur einmal an die strahlenden und zugleich vor Entschiedenheit strotzenden Gesichter unserer U-12-Mädchen-Equipe nach ihrem NDVM-Titel, wobei auch die U-16-DVM-Qualifikantinnen keineswegs unerwähnt bleiben sollen).

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2021 Präsenzschach: Neustart im HaL mit 14 Schachfreund:innen

Die Anwesenheitsliste wies gegen Mitternacht die Namen von 14 Schachspieler:innen aus, die über den Abend verteilt vor Ort waren. Alle Anwesenden konnten – wie gefordert – ihre jeweilige 3G-Konformität nachweisen.

Schachgespielt wurde auch, aber zum Ende hin wurde wieder einmal mehr gequatscht als gespielt. Hauptthemen waren – wie nicht anders zu erwarten – die bevorstehenden BMM- und OLNO-Schlussrunden. Und mal ehrlich – dem Fachsimpeln vor Ort zu lauschen ist eben doch etwas anderes als Video-Chatten.

Ein Neuanfang ist damit definitiv erst einmal gemacht. Und er macht Lust auf mehr …


 

Präsenzschach: Freitag, 13.08.2021 ab 19:00 Uhr im Haus am Lietzensee (HaL)

Die erste Partie nach langer, langer Pause fand heute Abend zwischen Dr. Martin Kaiser und Kai-Gerrit Venske (0:1) statt. (Foto CW)

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Adventskalender 2020: 24 weihnachtliche Aufgaben zum Knobeln!

Den Adventskalender anklicken, um zu den Aufgaben zu kommen … Die Lösungen zu den Aufgaben könnt ihr täglich einschicken – am Ende erwarten euch Sachpreise als Belohnung.

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Gäste,


der Dezember ist da – und mit ihm die Zeit der Adventskalender! Als Ergänzung zu unserer Online-Weihnachtsfeier am Montag, 21.12.2020 ab 18:30 Uhr haben wir für euch dieses Jahr 24 Türchen mit weihnachtlichen Schachaufgaben vorbereitet.


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