Aktueller Hinweis (Stand: 16.02.2021)
Nach dem Außerkrafttreten der Berliner Corona-Verordnung gelten seit dem 13. Februar 2023 keine berlinspezifischen Corona-Maßnahmen mehr. Damit sind auch sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen in unserem Verein entfallen.
Ursprünglicher Bericht vom 6. April 2022
Mit Wirkung zum 01.04.2022 ist die Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung abgelöst worden. Mit dieser Verordnung sind sämtliche Einschränkungen entfallen, die aufgrund der vom Senat im Hinblick auf die Corona-Pandemie zuvor erlassenen Regelungen für die Sportausübung galten. Dies gilt jedenfalls, solange es in Berlin nicht aufgrund der sogenannten Hotspot-Regelung zu einer erneuten Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen kommt, und hat für uns folgende Auswirkungen:
1. Interner Spielbetrieb bzw. vereinseigene Präsenzveranstaltungen
Zwar wäre für unseren Verein somit eine Rückkehr zum normalen Sport- und Veranstaltungsbetrieb möglich. Der Gesetzgeber hat jedoch mit der Neuregelung eine Wertung vorgenommen, die stärker auf die Eigenverantwortlichkeit der Bevölkerung vertraut. Dieser Verantwortung wollen wir uns stellen. Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Infektionslage erscheint es sinnvoll, bestimmte Schutzmaßnahmen auch nach dem Wegfall der rechtlichen Verpflichtung hierzu – auf freiwilliger Basis – fortzuführen.
Daher sind bei allen unseren vereinseigenen Präsenzveranstaltungen, also insbesondere an den Clubspielabenden und beim Jugendtraining, von allen anwesenden Besuchern folgende Schutzmaßnahmen zu beachten, die auch der Landessportbund Berlin in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport den Sporttreibenden weiterhin empfiehlt:
- Allgemein empfohlene Basismaßnahmen zur Infektionsvorbeugung
– geeignete Händehygiene: regelmäßiges und gründliches Händewaschen oder Desinfektion
– Husten- und Niesetikette
– nach Möglichkeit Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m zu allen anderen Personen
– Ausnahme: Abstandsregelung gilt nicht beim Gegenübersitzen während des Schachspiels
- Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen
– FFP2-Maske erforderlich (Alltags- oder medizinische Maske nicht ausreichend!)
– Kinder bis 14 Jahre: medizinische Maske ausreichend (bis 6 Jahre keine Maskenpflicht)
– Ausnahme: Maskenpflicht gilt nicht am festen Platz sowie beim Essen und Trinken
Um allen unseren Vereinsmitgliedern wieder eine Teilnahme an unseren Präsenzveranstaltungen zu ermöglichen, haben wir uns im Gegenzug bewusst dafür entschieden, künftig auf Einlassbeschränkungen grundsätzlich – soweit im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung gilt, werden wir darauf an geeigneter Stelle gesondert hinweisen – gänzlich zu verzichten. Es gilt also keine 2G- und auch keine 3G-Bedingung mehr. Jedoch werden alle Besucher unserer Veranstaltungen gebeten, sich – auf freiwilliger Basis – auch weiterhin testen zu lassen bzw. selbst zu testen. Auch gibt es insoweit noch eine Ausnahme: Personen mit typischen Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen (insbesondere Fieber und trockener Husten), erhalten weiterhin keinen Einlass in unsere Räumlichkeiten!
Update zu den Corona-Regelungen: Wegfall der Einlassbeschränkungen (Stand: 01.04.2022) weiterlesen →