Im Hinblick auf die immer weiter steigenden Inzidenzzahlen hatte der Vorstand auf seiner letzten Vorstandssitzung am 03.11.2021 zum besseren Schutz seiner Mitglieder und Gäste vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen, ab Beginn des neuen Jahres alle Veranstaltungen des Vereins unter der — bei Beschlussfassung noch optionalen — 2G-Bedingung durchzuführen. Wie erst kürzlich in einem Newsbeitrag auf dieser Webseite kommuniziert wurde, ist uns der Berliner Senat allerdings zuvorgekommen: Durch die Zehnte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die 2G-Bedingung für uns bereits ab dem 15.11.2021 verpflichtend geworden.
Daher soll an dieser Stelle nun über die Einzelheiten der 2G-Bedingung informiert werden:
Corona: Einzelheiten zur jetzt geltenden 2G-Bedingung weiterlesen