In Übereinstimmung mit den Vorschriften der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt hinsichtlich des Zutritts zu allen unseren vereinseigenen Präsenzveranstaltungen, also insbesondere am Clubspielabend und beim Jugendtraining, nach wie vor grundsätzlich die weithin als solche bekannte „2G plus“-Regelung, die in Berlin offiziell als „2G-Bedingung zuzüglich Test“ bezeichnet wird. Kurz und knapp ausgedrückt also: Geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet!
Neu ist infolge der Dritten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18.01.2022 lediglich, dass sogenannte „geboosterte“ Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der Testpflicht befreit sind. Der Vorstand wollte sich insoweit nicht zu einer strengeren Regelung als der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen durchringen. Es wird aber eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden einzelnen appelliert, sich zum Schutz aller anwesenden Vereinsmitglieder und Gäste vor einem Besuch unserer Präsenzveranstaltungen in jedem Fall einem Corona-Test zu unterziehen.
Die nach der „2G plus“-Regelung erforderliche negative Testung ist durch das Testergebnis eines Point of Care (PoC)-Antigen-Tests (sogenannter „Schnelltest“) vor nicht mehr als 24 Stunden oder eines PCR-Tests vor nicht mehr als 48 Stunden nachzuweisen. Als freiwillige Testung einer „geboosterten“ Person wird alternativ zu einem Test bei einer offiziellen Teststelle natürlich auch die Durchführung eines Tests zur Selbstanwendung im privaten Rahmen gerne gesehen. Von einer Testpflicht ausgenommen sind zudem Kinder unter sechs Jahren.
Corona: Update zu den Regelungen bei unseren Präsenzveranstaltungen (Stand: 25.01.2022) weiterlesen