Archiv der Kategorie: Training

Hinweise auf Trainingsabende u.ä.

Fr, 08.04.: Vortrag „Zusammenspiel von ungleichfarbigen Läufern mit Türmen im Endspiel“

Liebe Mitglieder,

Thema des nächsten Vortrages von IM Atila Figura am 8.4. im Vereinshaus am Lietzensee wird das Zusammenspiel von ungleichfarbigen Läufern mit Türmen im Endspiel sein. Bei Abwesenheit der Türme ist die Remistendenz bei Endspielen mit ungleichfarbigen Läufern bekanntlich sehr hoch. Die Anwesenheit der Türme erhöht jedoch die Chance, auf Sieg zu spielen.
 
Zunächst werden auf Basis von 7 Grundlagenbeispielen Kernideen und Kernprobleme der ungleichfarbigen Läuferendspiele vorgestellt. Anschließend folgt nach einer kleinen Pause die Betrachtung der ungleichfarbigen Läuferendspiele mit Türmen, um daran zu verdeutlichen, welche zusätzlichen Kräfte der ungleiche Läufer dem Turm verleihen kann. Neben wesentlichen Endspielstrategien, die in vielen Endspieltypen ihre Anwendung finden, wird die Variantenberechnung ebenfalls besprochen.
 

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Update zu den Corona-Regelungen: Wegfall der Einlassbeschränkungen (Stand: 01.04.2022)

Aktueller Hinweis (Stand: 16.02.2021)

Nach dem Außerkrafttreten der Berliner Corona-Verordnung gelten seit dem 13. Februar 2023 keine berlinspezifischen Corona-Maßnahmen mehr. Damit sind auch sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen in unserem Verein entfallen.

 

 


Ursprünglicher Bericht vom 6. April 2022

 

Mit Wirkung zum 01.04.2022 ist die Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung abgelöst worden. Mit dieser Verordnung sind sämtliche Einschränkungen entfallen, die aufgrund der vom Senat im Hinblick auf die Corona-Pandemie zuvor erlassenen Regelungen für die Sportausübung galten. Dies gilt jedenfalls, solange es in Berlin nicht aufgrund der sogenannten Hotspot-Regelung zu einer erneuten Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen kommt, und hat für uns folgende Auswirkungen:

 

1. Interner Spielbetrieb bzw. vereinseigene Präsenzveranstaltungen

Zwar wäre für unseren Verein somit eine Rückkehr zum normalen Sport- und Veranstaltungsbetrieb möglich. Der Gesetzgeber hat jedoch mit der Neuregelung eine Wertung vorgenommen, die stärker auf die Eigenverantwortlichkeit der Bevölkerung vertraut. Dieser Verantwortung wollen wir uns stellen. Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Infektionslage erscheint es sinnvoll, bestimmte Schutzmaßnahmen auch nach dem Wegfall der rechtlichen Verpflichtung hierzu – auf freiwilliger Basis – fortzuführen.

Daher sind bei allen unseren vereinseigenen Präsenzveranstaltungen, also insbesondere an den Clubspielabenden und beim Jugendtraining, von allen anwesenden Besuchern folgende Schutzmaßnahmen zu beachten, die auch der Landessportbund Berlin in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport den Sporttreibenden weiterhin empfiehlt:

 

  • Allgemein empfohlene Basismaßnahmen zur Infektionsvorbeugung

– geeignete Händehygiene: regelmäßiges und gründliches Händewaschen oder Desinfektion

– Husten- und Niesetikette

  • Abstandsregelung

– nach Möglichkeit Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m zu allen anderen Personen

– Ausnahme: Abstandsregelung gilt nicht beim Gegenübersitzen während des Schachspiels

  • Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen

FFP2-Maske erforderlich (Alltags- oder medizinische Maske nicht ausreichend!)

– Kinder bis 14 Jahre: medizinische Maske ausreichend (bis 6 Jahre keine Maskenpflicht)

– Ausnahme: Maskenpflicht gilt nicht am festen Platz sowie beim Essen und Trinken

 

Um allen unseren Vereinsmitgliedern wieder eine Teilnahme an unseren Präsenzveranstaltungen zu ermöglichen, haben wir uns im Gegenzug bewusst dafür entschieden, künftig auf Einlassbeschränkungen grundsätzlich – soweit im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung gilt, werden wir darauf an geeigneter Stelle gesondert hinweisen – gänzlich zu verzichten. Es gilt also keine 2G- und auch keine 3G-Bedingung mehr. Jedoch werden alle Besucher unserer Veranstaltungen gebeten, sich – auf freiwilliger Basis – auch weiterhin testen zu lassen bzw. selbst zu testen. Auch gibt es insoweit noch eine Ausnahme: Personen mit typischen Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen (insbesondere Fieber und trockener Husten), erhalten weiterhin keinen Einlass in unsere Räumlichkeiten!

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Fr, 11.03., Vortrag: „Ausnutzung von statischen und dynamischen Schwächen“

Liebe Mitglieder,

am 11.3. wird Atila Figura am Vereinsabend im Haus am Lietzensee einen Vortrag zum Thema „Ausnutzung von statischen und dynamischen Schwächen“ halten. Wir freuen uns sehr, hierfür einen solch prominenten Referenten gefunden zu haben.

Atila Figura schreibt hierzu: „Im Rahmen des Vortrags zur „Ausnutzung von statischen und dynamischen Schwächen“ werden anhand von typischen Beispielen dargelegt, welche ruhigen (langsame, perspektivisch-orientierte) oder konkreten (schnelle, unmittelbare) Methoden angewandt werden können. Hierbei werden gewisse Signalgeber zu Grunde gelegt und erläutert, die zeigen, wann in den eigenen Partien gewisse Merkmale auftauchen und wie diese zu erkennen bzw. auszunutzen sind. Daher wird ebenfalls gelehrt, sogenannte „kritische Stellungen“ zu erkennen, die entsprechend der Art der Schwächen eine adäquate Behandlung benötigen.“

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Corona: Update zu den Regelungen bei unseren Präsenzveranstaltungen (Stand: 05.02.2022)

In Übereinstimmung mit den Vorschriften der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt hinsichtlich des Zutritts zu allen unseren vereinseigenen Präsenzveranstaltungen, also insbesondere am Clubspielabend und beim Jugendtraining, nach wie vor grundsätzlich die weithin als solche bekannte „2G plus“-Regelung, die in Berlin offiziell als „2G-Bedingung zuzüglich Test“ bezeichnet wird. Kurz und knapp ausgedrückt also: Geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet!

Neu ist infolge der Vierten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.02.2022, dass der Genesenenstatus nur noch eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten hat. Dafür sind jetzt neben den sogenannten „geboosterten“ Personen, die bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben, auch vollständig geimpfte und genesene Personen von der Testpflicht befreit, deren letzte Impfung oder deren Testnachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt. Es wird aber eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden einzelnen appelliert, sich zum Schutz aller anwesenden Vereinsmitglieder und Gäste vor einem Besuch unserer Präsenzveranstaltungen in jedem Fall einem Corona-Test zu unterziehen.

Die nach der „2G plus“-Regelung erforderliche negative Testung ist durch das Testergebnis eines Point of Care (PoC)-Antigen-Tests (sogenannter „Schnelltest“) vor nicht mehr als 24 Stunden oder eines PCR-Tests vor nicht mehr als 48 Stunden nachzuweisen. Als freiwillige Testung wird alternativ zu einem Test bei einer offiziellen Teststelle natürlich auch die Durchführung eines Tests zur Selbstanwendung im privaten Rahmen gerne gesehen. Von einer Testpflicht ausgenommen sind zudem Kinder unter sechs Jahren.

Einlass wird ausschließlich folgenden Personen gewährt (Nachweis erforderlich):

  1. Negativ getestete vollständig geimpfte Personen (letzte erforderliche Impfung vor mindestens 14 Tagen)
  2. Negativ getestete genesene Personen (zusätzlich zum negativen Testergebnis eines Schnelltests oder eines PCR-Tests ist ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mehr als drei Monaten und eine Impfung oder ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mindestens 28 Tagen und nicht mehr als drei Monaten erforderlich)
  3. Vollständig geimpfte oder genesene Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben oder deren letzte Impfung oder deren Testnachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  4. Negativ getestete Personen unter 18 Jahren (anstelle des negativen Testergebnisses eines Schnelltests oder eines PCR-Tests genügt bei Kindern und Schüler/-innen eine regelmäßige Testung im Rahmen des Kita- bzw. Schulbesuchs, wobei ein gültiger Schülerausweis außerhalb der Ferien als Nachweis der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs gilt)
  5. Kinder unter sechs Jahren
  6. Mittels PCR-Test negativ getestete Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (ärztliche Bescheinigung der Impfunfähigkeit erforderlich)
  7. Negativ getestetes Personal der Veranstaltung (insbesondere unsere Trainer/-innen)

Bitte unbedingt beachten: Ein Nachweis der Impfung bzw. Genesung ist grundsätzlich nur mittels digital verifizierbarem Zertifikat (QR-Code) zulässig! Alternativ zur Integration in eine der gängigen Apps auf dem Smartphone kann auch ein Ausdruck des QR-Codes auf Papier vorgezeigt werden. Der gelbe Impfpass reicht jedoch nicht aus. Eine Ausnahme besteht lediglich für außerhalb der EU ausgestellte Impfzertifikate: Diese brauchen nicht digital verifizierbar sein, sofern der verabreichte Impfstoff einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff entspricht.

Einlass erhält in jedem Fall jedoch nur, wer keine Symptome aufweist, die auf eine COVID-19-Erkrankung im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen. Zudem muss außerhalb der Sportausübung, also sofern nicht am Brett Schach gespielt wird, von allen anwesenden Personen grundsätzlich die gesamte Zeit über eine Gesichtsmaske getragen werden. Insoweit wird dringend eine FFP2-Maske empfohlen, die in unserer Clubspielstätte auch zum Selbstkostenpreis erhältlich ist.

Nach gegenwärtigem Stand gelten diese Bestimmungen zunächst bis einschließlich zum Freitag, 04.03.2022. Über künftige Änderungen wird weiterhin zeitnah auf unserer Webseite und gegebenenfalls auch per Newsletter informiert.

Corona: Update zu den Regelungen bei unseren Präsenzveranstaltungen (Stand: 25.01.2022)

In Übereinstimmung mit den Vorschriften der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt hinsichtlich des Zutritts zu allen unseren vereinseigenen Präsenzveranstaltungen, also insbesondere am Clubspielabend und beim Jugendtraining, nach wie vor grundsätzlich die weithin als solche bekannte „2G plus“-Regelung, die in Berlin offiziell als „2G-Bedingung zuzüglich Test“ bezeichnet wird. Kurz und knapp ausgedrückt also: Geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet!

Neu ist infolge der Dritten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18.01.2022 lediglich, dass sogenannte „geboosterte“ Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der Testpflicht befreit sind. Der Vorstand wollte sich insoweit nicht zu einer strengeren Regelung als der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen durchringen. Es wird aber eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden einzelnen appelliert, sich zum Schutz aller anwesenden Vereinsmitglieder und Gäste vor einem Besuch unserer Präsenzveranstaltungen in jedem Fall einem Corona-Test zu unterziehen.

Die nach der „2G plus“-Regelung erforderliche negative Testung ist durch das Testergebnis eines Point of Care (PoC)-Antigen-Tests (sogenannter „Schnelltest“) vor nicht mehr als 24 Stunden oder eines PCR-Tests vor nicht mehr als 48 Stunden nachzuweisen. Als freiwillige Testung einer „geboosterten“ Person wird alternativ zu einem Test bei einer offiziellen Teststelle natürlich auch die Durchführung eines Tests zur Selbstanwendung im privaten Rahmen gerne gesehen. Von einer Testpflicht ausgenommen sind zudem Kinder unter sechs Jahren.

Corona: Update zu den Regelungen bei unseren Präsenzveranstaltungen (Stand: 25.01.2022) weiterlesen

Corona: Jetzt erweiterte 2G-Bedingung

Infolge der Elften Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt in Berlin seit vergangenem Samstag eine erweiterte 2G-Regelung. Dies bedeutet für uns, dass bei den Veranstaltungen des Vereins zusätzlich zu der erst kürzlich veröffentlichten 2G-Bedingung grundsätzlich alle Personen, also auch Geimpfte und Genesene (2G plus), mittels eines Point of Care (PoC)-Antigen-Tests (sogenannter „Schnelltest“) vor nicht mehr als 24 Stunden oder eines PCR-Tests vor nicht mehr als 48 Stunden negativ getestet sein müssen. Davon ausgenommen sind lediglich Kinder unter sechs Jahren.

Einlass wird demnach ausschließlich folgenden Personen gewährt (Nachweis erforderlich):

  1. Negativ getestete vollständig geimpfte Personen (letzte erforderliche Impfung vor mindestens 14 Tagen)
  2. Negativ getestete genesene Personen (zusätzlich zum negativen Testergebnis eines Schnelltests oder eines PCR-Tests ist ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mehr als sechs Monaten und eine Impfung vor mindestens 14 Tagen oder ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mindestens 28 Tagen und nicht mehr als sechs Monaten erforderlich)
  3. Negativ getestete Personen unter 18 Jahren (anstelle des negativen Testergebnisses eines Schnelltests oder eines PCR-Tests genügt bei Kindern und Schüler/-innen eine regelmäßige Testung im Rahmen des Kita- bzw. Schulbesuchs, wobei ein gültiger Schülerausweis als Nachweis der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs gilt)
  4. Kinder unter sechs Jahren
  5. Mittels PCR-Test negativ getestete Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (ärztliche Bescheinigung der Impfunfähigkeit erforderlich)
  6. Negativ getestetes Personal der Veranstaltung (insbesondere unsere Trainer/-innen)

Bitte unbedingt beachten: Ein Nachweis der Impfung bzw. Genesung ist grundsätzlich nur mittels digital verifizierbarem Zertifikat (QR-Code) zulässig! Alternativ zur Integration in eine der gängigen Apps auf dem Smartphone kann auch ein Ausdruck des QR-Codes auf Papier vorgezeigt werden. Der gelbe Impfpass reicht  jedoch nicht aus. Eine Ausnahme besteht lediglich für außerhalb der EU ausgestellte Impfzertifikate: Diese brauchen nicht digital verifizierbar sein, sofern der verabreichte Impfstoff einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff entspricht. Die zuvor insoweit erforderliche nachträgliche Ausstellung eines deutschen Impfzertifikats ist nun also entbehrlich.

Einlass erhält in jedem Fall jedoch nur, wer keine Symptome aufweist, die auf eine COVID-19-Erkrankung im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen.

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