Update zu den Corona-Regelungen: Wegfall der Einlassbeschränkungen (Stand: 01.04.2022)

Aktueller Hinweis (Stand: 16.02.2021)

Nach dem Außerkrafttreten der Berliner Corona-Verordnung gelten seit dem 13. Februar 2023 keine berlinspezifischen Corona-Maßnahmen mehr. Damit sind auch sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen in unserem Verein entfallen.

 

 


Ursprünglicher Bericht vom 6. April 2022

 

Mit Wirkung zum 01.04.2022 ist die Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung abgelöst worden. Mit dieser Verordnung sind sämtliche Einschränkungen entfallen, die aufgrund der vom Senat im Hinblick auf die Corona-Pandemie zuvor erlassenen Regelungen für die Sportausübung galten. Dies gilt jedenfalls, solange es in Berlin nicht aufgrund der sogenannten Hotspot-Regelung zu einer erneuten Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen kommt, und hat für uns folgende Auswirkungen:

 

1. Interner Spielbetrieb bzw. vereinseigene Präsenzveranstaltungen

Zwar wäre für unseren Verein somit eine Rückkehr zum normalen Sport- und Veranstaltungsbetrieb möglich. Der Gesetzgeber hat jedoch mit der Neuregelung eine Wertung vorgenommen, die stärker auf die Eigenverantwortlichkeit der Bevölkerung vertraut. Dieser Verantwortung wollen wir uns stellen. Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Infektionslage erscheint es sinnvoll, bestimmte Schutzmaßnahmen auch nach dem Wegfall der rechtlichen Verpflichtung hierzu – auf freiwilliger Basis – fortzuführen.

Daher sind bei allen unseren vereinseigenen Präsenzveranstaltungen, also insbesondere an den Clubspielabenden und beim Jugendtraining, von allen anwesenden Besuchern folgende Schutzmaßnahmen zu beachten, die auch der Landessportbund Berlin in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport den Sporttreibenden weiterhin empfiehlt:

 

  • Allgemein empfohlene Basismaßnahmen zur Infektionsvorbeugung

– geeignete Händehygiene: regelmäßiges und gründliches Händewaschen oder Desinfektion

– Husten- und Niesetikette

  • Abstandsregelung

– nach Möglichkeit Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m zu allen anderen Personen

– Ausnahme: Abstandsregelung gilt nicht beim Gegenübersitzen während des Schachspiels

  • Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen

FFP2-Maske erforderlich (Alltags- oder medizinische Maske nicht ausreichend!)

– Kinder bis 14 Jahre: medizinische Maske ausreichend (bis 6 Jahre keine Maskenpflicht)

– Ausnahme: Maskenpflicht gilt nicht am festen Platz sowie beim Essen und Trinken

 

Um allen unseren Vereinsmitgliedern wieder eine Teilnahme an unseren Präsenzveranstaltungen zu ermöglichen, haben wir uns im Gegenzug bewusst dafür entschieden, künftig auf Einlassbeschränkungen grundsätzlich – soweit im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung gilt, werden wir darauf an geeigneter Stelle gesondert hinweisen – gänzlich zu verzichten. Es gilt also keine 2G- und auch keine 3G-Bedingung mehr. Jedoch werden alle Besucher unserer Veranstaltungen gebeten, sich – auf freiwilliger Basis – auch weiterhin testen zu lassen bzw. selbst zu testen. Auch gibt es insoweit noch eine Ausnahme: Personen mit typischen Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen (insbesondere Fieber und trockener Husten), erhalten weiterhin keinen Einlass in unsere Räumlichkeiten!

Zwecks Verringerung der Aerosolkonzentration stellt die ausreichende Belüftung von geschlossenen Räumen eine ganz besonders wichtige Maßnahme im Rahmen eines effizienten Infektionsschutzes dar. Neben einer kontinuierlichen Durchlüftung der Räumlichkeiten mittels durchgängig geöffneter (gekippter) Fenster wird es bei unseren Präsenzveranstaltungen daher auch weiterhin zu einem regelmäßigen Stoßlüften bei weit geöffneten Fenstern und Türen kommen. Daher sollten unsere Besucher auf entsprechend warme Bekleidung achten, solange die Außentemperaturen dies gegenwärtig noch bzw. ab dem Herbst wieder gebieten.

Mit all diesen Maßnahmen, die in erster Linie dem persönlichen Schutz unserer Besucher von einer Infektion dienen sollen, leistet unser Verein zugleich einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Kontrolle des Infektionsgeschehens. Es sei vorsorglich darauf hingewiesen, dass die getroffene Regelung im Rahmen einer eigenverantwortlichen Ausübung des Hausrechts durch den Verein rechtlich zulässig ist und daher für alle Besucher unserer Veranstaltungen verbindlich gilt!

 

2. Spielbetrieb des Berliner Schachverbandes

Inwieweit die vorstehende Regelung auch bei den kommenden BMM-Runden und anderen Turnieren im Rahmen des Spielbetriebes des Berliner Schachverbandes gilt, die von unserem Verein ausgerichtet werden, bleibt abzuwarten. Sein aktuelles Hygienekonzept vom 04.03.2002 hat der Berliner Schachverband bislang jedenfalls noch nicht an die neue Rechtslage angepasst. Demzufolge kann hier auch weiterhin die zuletzt gültige 3G-Bedingung zur Anwendung kommen, worüber auf dieser Webseite gegebenenfalls noch rechtzeitig informiert würde.

Zumindest für die Jugendturniere in den kommenden Osterferien, also die Berliner Jugend-Einzelmeisterschaften sowie das Jugendosteropen und die anderen Osterturniere, hat der Landesjugendwart Olaf Sill bereits darauf hingewiesen, dass neben der Maskenpflicht insbesondere auch die 3G-Bedingung gilt. Insoweit ist entweder ein digitales Impf- bzw. Genesenenzertifikat (QR-Code) oder eine negative Testung erforderlich, wobei alternativ zu dem negativen Testergebnis einer offiziellen Teststelle auch ein vor Ort durchgeführter negativer Selbsttest (den hierfür erforderlichen Test zur Selbstanwendung muss man aber selbst mitbringen!) anerkannt wird. Wichtig: Ein Schülerausweis reicht jedoch nicht aus! Nachfragen hierzu können an unseren Jugendwart Johannes Stöckel gerichtet werden, der unsere Teilnehmer an den Turnieren auch noch detailliert über die vor Ort geltenden Regelungen informieren wird.