Corona: Jetzt erweiterte 2G-Bedingung

Infolge der Elften Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt in Berlin seit vergangenem Samstag eine erweiterte 2G-Regelung. Dies bedeutet für uns, dass bei den Veranstaltungen des Vereins zusätzlich zu der erst kürzlich veröffentlichten 2G-Bedingung grundsätzlich alle Personen, also auch Geimpfte und Genesene (2G plus), mittels eines Point of Care (PoC)-Antigen-Tests (sogenannter „Schnelltest“) vor nicht mehr als 24 Stunden oder eines PCR-Tests vor nicht mehr als 48 Stunden negativ getestet sein müssen. Davon ausgenommen sind lediglich Kinder unter sechs Jahren.

Einlass wird demnach ausschließlich folgenden Personen gewährt (Nachweis erforderlich):

  1. Negativ getestete vollständig geimpfte Personen (letzte erforderliche Impfung vor mindestens 14 Tagen)
  2. Negativ getestete genesene Personen (zusätzlich zum negativen Testergebnis eines Schnelltests oder eines PCR-Tests ist ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mehr als sechs Monaten und eine Impfung vor mindestens 14 Tagen oder ein positives Testergebnis eines PCR-Tests vor mindestens 28 Tagen und nicht mehr als sechs Monaten erforderlich)
  3. Negativ getestete Personen unter 18 Jahren (anstelle des negativen Testergebnisses eines Schnelltests oder eines PCR-Tests genügt bei Kindern und Schüler/-innen eine regelmäßige Testung im Rahmen des Kita- bzw. Schulbesuchs, wobei ein gültiger Schülerausweis als Nachweis der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs gilt)
  4. Kinder unter sechs Jahren
  5. Mittels PCR-Test negativ getestete Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (ärztliche Bescheinigung der Impfunfähigkeit erforderlich)
  6. Negativ getestetes Personal der Veranstaltung (insbesondere unsere Trainer/-innen)

Bitte unbedingt beachten: Ein Nachweis der Impfung bzw. Genesung ist grundsätzlich nur mittels digital verifizierbarem Zertifikat (QR-Code) zulässig! Alternativ zur Integration in eine der gängigen Apps auf dem Smartphone kann auch ein Ausdruck des QR-Codes auf Papier vorgezeigt werden. Der gelbe Impfpass reicht  jedoch nicht aus. Eine Ausnahme besteht lediglich für außerhalb der EU ausgestellte Impfzertifikate: Diese brauchen nicht digital verifizierbar sein, sofern der verabreichte Impfstoff einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff entspricht. Die zuvor insoweit erforderliche nachträgliche Ausstellung eines deutschen Impfzertifikats ist nun also entbehrlich.

Einlass erhält in jedem Fall jedoch nur, wer keine Symptome aufweist, die auf eine COVID-19-Erkrankung im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen.

Ob auch unter dem zusätzlichen Erfordernis einer negativen Testung von Geimpften und Genesenen das Interesse an einem Besuch des Clubspielabends noch groß genug ist, um den Spielbetrieb für Erwachsene weiter aufrechtzuerhalten, bleibt abzuwarten. Bereits am kommenden Freitag, den 03.12.2021, soll es einen ersten diesbezüglichen Testlauf bei einem Schnellschachturnier geben, zu dem unser erster Vorsitzender Kai-Gerrit Venske noch gesondert per Newsbeitrag bzw. Vereinsnewsletter einladen wird.

Sofern dabei auf Schachpartien im herkömmlichen Sinne, also unter unmittelbarem Gegenübersitzen am Brett, gänzlich verzichtet wird, brauchen Geimpfte und Genesene auch bei künftigen Veranstaltungen des Vereins – worauf im jeweiligen Einzelfall wie z. B. bei Vorträgen oder bloßem geselligen Beisammensein ohne freies Spiel im Vorfeld aber noch einmal explizit hingewiesen würde – nicht negativ getestet zu sein. Es ist dann allerdings während der gesamten Veranstaltung von allen Anwesenden ein strikter Mindestabstand von 1,50 m untereinander einzuhalten.

Die Ausnahmeregelung, wonach die 2G-Bedingung nicht für Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren galt, wenn der Sport in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen zuzüglich einer betreuenden Person ausgeübt wurde, besteht hingegen nicht mehr.